Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für alle Verträge zwischen Stefan Linner und Geschäftskunden über Softwareentwicklung, Office-Automatisierung und IT-Beratung.
Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stefan Linner und Geschäftskunden für Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, Office-Automatisierung und IT-Beratung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Anbieter
Stefan Linner
Blumenstraße 7
84529 Tittmoning
Deutschland
E-Mail: stefan@linnerprogramming.com
Telefon: +49 171 1570985
Steuernummer: 163/245/70156
USt-IdNr.: DE412207129
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Dienstleistungen
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Softwareentwicklung: R-Programmierung, Shiny-Anwendungen, API-Entwicklung
- Office-Automatisierung: Automatisierung von Excel, Word, PowerPoint
- Datenanalyse und Visualisierung: Interaktive Dashboards, Berichtssysteme
- IT-Beratung: Technische Beratung, Konzeption, Architektur
- KI-Integration: Pragmatische Einbindung von KI-Technologien
- Deployment und Infrastruktur: Docker, Cloud-Infrastruktur, ShinyProxy
2.2 Leistungserbringung
Die konkreten Leistungen, Termine und Vergütung werden in separaten Projektvereinbarungen oder Angeboten festgelegt. Diese werden Bestandteil des Vertrages.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftragnehmers
- Schriftliche Auftragsbestätigung nach Erhalt einer Anfrage
- Beginn der Leistungserbringung nach mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Vergütungsmodelle
| Modell | Beschreibung | Abrechnung |
|---|---|---|
| Festpreis | Fixer Projektpreis für definierte Leistungen | Nach Meilensteinen oder bei Fertigstellung |
| Stundenhonorar | Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden | Monatlich oder nach Vereinbarung |
| Tagessatz | Fester Satz pro Arbeitstag | Monatlich |
| Monatliches Paket | Pauschale für Entwicklung, Betrieb, Support und ein festes monatliches Stundenkontingent (z. B. Automation+) | Monatlich im Voraus |
| Retainer | Festes monatliches Stundenkontingent für laufende Betreuung und Weiterentwicklung | Monatlich im Voraus |
4.2 Monatliche Pakete und Retainer
Bei monatlichen Paketen und Retainern werden Laufzeit, Leistungsumfang, Höhe des monatlichen Stundenkontingents sowie der Umgang mit nicht genutzten Stunden in der jeweiligen Projektvereinbarung festgelegt. Leistungen, die über das vereinbarte Stundenkontingent hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert beauftragt und abgerechnet. Für die Kündigung gilt § 11.1, soweit in der Projektvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Zahlungsbedingungen
- Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum
- Verzug: Bei verspäteter Zahlung werden 9% Zinsen p.a. über dem Basiszinssatz berechnet
- Anzahlungen: Bei größeren Projekten können Anzahlungen von bis zu 50% vereinbart werden
- Aufrechnung: Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen
4.4 Reisekosten
Reisekosten werden nach vorheriger Absprache separat berechnet. Fahrtkosten werden mit 0,70 € pro Kilometer abgerechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- Ansprechpartner zu benennen, die berechtigt und in der Lage sind, erforderliche Entscheidungen zu treffen
- Zwischenergebnisse zeitnah zu prüfen und Feedback zu geben
- Bei Änderungswünschen diese schriftlich mitzuteilen
- Testumgebungen und erforderliche Hardware bereitzustellen (sofern vereinbart)
Wichtig: Verzögerungen durch mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen zur Verlängerung von Terminen und können zusätzliche Kosten verursachen.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Entwickelte Software
An speziell für den Auftraggeber entwickelter Software erhält dieser nach vollständiger Zahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
6.2 Standardkomponenten
Standardkomponenten, Bibliotheken und wiederverwendbare Module bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht.
6.3 Open Source Software
Verwendete Open Source Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert über verwendete Lizenzen.
6.4 Herausgabe des Quellcodes
Auf Wunsch des Auftraggebers wird der vollständige Quellcode der speziell für ihn entwickelten Software nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit und vollständiger Zahlung kostenfrei herausgegeben, einschließlich der zugehörigen technischen Dokumentation. Die Rechte an Standardkomponenten nach 6.2 bleiben davon unberührt; für deren Nutzung im Rahmen der übergebenen Lösung besteht das dort eingeräumte einfache Nutzungsrecht fort.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Gewährleistungszeit
Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
7.2 Mängelbeseitigung
Bei Mängeln erfolgt zunächst Nachbesserung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen Minderung oder Rücktritt verlangen.
7.3 Ausschluss
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei:
- Eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber
- Nicht vertragsgemäßer Nutzung
- Normaler Abnutzung
- Fehlern in vom Auftraggeber gestellten Spezifikationen
§ 8 Haftung
8.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Unbeschränkte Haftung
- Leichte Fahrlässigkeit bei Kardinalspflichten: Beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
- Höchstgrenze: Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Auftragssumme, maximal 100.000 €
8.2 Haftungsausschluss
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
- Mittelbare Schäden und Folgeschäden
- Entgangenen Gewinn
- Datenverlust (soweit vermeidbar durch ordnungsgemäße Datensicherung)
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 10 Datenschutz
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Bestimmungen der DSGVO. Bei erforderlicher Auftragsverarbeitung wird eine separate Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 11 Kündigung
11.1 Ordentliche Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
11.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Insolvenz einer Partei
11.3 Vergütung bei Kündigung
Bei Kündigung wird die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistung vergütet. Bei Werkverträgen kann eine anteilige Vergütung nach dem Fortschritt der Arbeiten verlangt werden.
§ 12 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Traunstein, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 15 Streitbeilegung
Ich bin nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Streitigkeiten mit Geschäftskunden bemühe ich mich um eine außergerichtliche Einigung.
Letzte Aktualisierung: Juli 2026
Diese AGB gelten auch für Projekte über: apps.linnerprogramming.com